Eine finanzielle Förderung zur Reduzierung der Kosten Ihrer Weiterbildung ist durch den "Bildungsscheck" sowie die "Bildungsprämie" möglich.
Bildungsscheck
Das Angebot des Bildungsschecks richtet sich an Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen mit max. 250 Beschäftigten. Die Hälfte der Lehrgangsgebühr (max. 500 €) wird dann als Förderung vom Land NRW getragen. Die Einlösung des Bildungsschecks erfolgt bei uns gemäß der aktuellen Bedingungen des Landes NRW. Er muss vor der Kursanmeldung beantragt werden, beispielsweise bei der IHK, der Handwerkskammer oder den Volkshochschulen.
Hier geht es zur Beratung durch die Volkshochschule Leverkusen.
Weitere Informationen: www.bildungsscheck.nrw.de
Bildungsprämie
Mit der Bildungsprämie werden geringverdienende Arbeitnehmer (bei Alleinverdienern bis 25.600 € bzw. bei Doppelverdienern bis 51.200 € pro Jahr) staatlich gefördert. Der Nachweis wird dabei durch den Lohnsteuerjahresausgleich erbracht. Die Bildungsprämie erstattet 50 % der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme, die Förderung beträgt maximal 500 €. Sie muss vor der Kursanmeldung beantragt werden, beispielsweise bei der IHK, der Handwerkskammer oder den Volkshochschulen.
Hier geht es zur Beratung durch die Volkshochschule Leverkusen.
Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info


